Article 73 Contractual licences

Auf Basis von europäischen Patentanmeldungen kann für einen, mehrere oder alle benannten Vertragsstaaten eine Lizenz erteilt werden. Die Lizenz kann sich alternativ auf einen Teil des Hoheitsgebiets des Vertragsstaats beziehen.
Artikel 148
Artikel 148
Artikel 74 EPÜ
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